Erbschaft
Immobilienbewertung bei Nachlass, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung.
Schenkung
Immobilienbewertung bei Übertragung, vorweggenommener Erbfolge und Ausgleich.
Scheidung
Gutachten zur Vermögensaufteilung und zum Zugewinnausgleich.
Weitere Bewertungsanlässe
Wertermittlung außerhalb klassischer Bewertungsanlässe
Bewertung als Grundlage für tragfähige Einigungen
In Erbschafts-, Scheidungs- und sonstigen Vermögensauseinandersetzungen oder -überträgen ist der Immobilienwert häufig der zentrale Streitpunkt. Eine belastbare Bewertung schafft hier eine nachvollziehbare Grundlage für Gespräche, Verhandlungen und außergerichtliche Lösungen.
Meine Gutachten sind so aufgebaut, dass Bewertungsansätze und wertrelevante Annahmen nicht nur fachlich tragfähig, sondern auch für Beteiligte ohne Spezialkenntnisse verständlich bleiben. Gerade in Konfliktlagen ist das oft entscheidend für die Akzeptanz des Ergebnisses.
Ich bewerte Ein- und Mehrfamilienhäuser, Ferienhäuser sowie Wohn- und Mischimmobilien – zur Eigennutzung oder als Renditeobjekte.
Schwierige Immobilien
Nicht jede Immobilie lässt sich anhand typisierter Annahmen ohne Weiteres zutreffend bewerten. Besondere Anforderungen stellen Objekte mit rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten.
Hierzu zählen etwa uneinheitliche Miet- und Nutzungssituationen, Wohn- und Geschäftshäuser mit Mischnutzung, Dachgeschossausbauten oder Anbauten mit ungeklärter Genehmigungslage, teilmodernisierte Bestandsgebäude, atypische Objektstrukturen sowie Immobilien mit Nießbrauch, Wohnrechten oder sonstigen wertrelevanten Belastungen. Im ländlichen Raum treten zudem häufig Gebäude im Außenbereich, historisch gewachsene Nutzungen oder informelle Bebauung hinzu.
Besondere Kompetenz bei komplexen Ausgangslagen
Gerade bei ungenehmigten oder genehmigungsrechtlich unklaren baulichen Anlagen ist für die Wertermittlung häufig von entscheidender Bedeutung, ob und inwieweit eine Genehmigungs- oder Nachgenehmigungsfähigkeit in Betracht kommt. Solche Sachverhalte erfordern nicht nur methodische Sicherheit in der Bewertung, sondern auch planungsfachliche Kompetenz, baurechtliches Verständnis und Erfahrung im sachgerechten Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.
Genehmigungsrechtlich sensible oder tatsächlich unklare Ausgangslagen ordne ich frühzeitig realistisch ein und bereite sie für die Wertermittlung fachgerecht auf. Grundlage hierfür sind planungsfachliche Kompetenz, vertiefte juristische Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.
Auf dieser Grundlage lassen sich auch komplexe baurechtliche Sachverhalte methodisch sauber und nachvollziehbar in die Wertermittlung einbeziehen, ohne vorschnelle Schritte auszulösen, die für Eigentümer nachteilig sein können.
Regionale Expertise
Berlin bildet den Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Darüber hinaus übernehme ich Bewertungsaufträge in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Besondere regionale Erfahrung besteht im Landkreis Dahme-Spreewald sowie in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen. Sie ermöglicht eine realistische Einordnung örtlicher Besonderheiten, regionaler Marktgegebenheiten und baurechtlicher Rahmenbedingungen auch in komplexeren Bewertungsfällen.
Festpreisangebot vor Beauftragung
Vor einer Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot für die vereinbarte Leistung.
Weitere Informationen zur Preisstruktur und zu möglichen Auslagen finden Sie auf der Seite Honorare.
Ortsbesichtigung und vollständige Aufnahme
Die Ortsbesichtigung dient der vollständigen Aufnahme und Dokumentation der für die Bewertung relevanten Gegebenheiten vor Ort. Dadurch kann die weitere Bearbeitung auf einer frühzeitig gesicherten Tatsachengrundlage aufbauen.
Termine für eine Ortsbesichtigung kann ich in der Regel innerhalb von zehn Tagen anbieten. Soweit es die Fallgestaltung erfordert, sind Ortsbesichtigungen auch an Samstagen oder Sonntagen möglich, insbesondere um mehreren Beteiligten die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen.
