ImmoWertV-konform · nachvollziehbar · prüffest

Immobilienbewertung für Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Vermögensauseinandersetzungen

Ihr Ansprechpartner, wenn ein Immobilienwert nicht diskutiert, sondern nachvollziehbar begründet werden muss.

Bewertung als Grundlage für tragfähige Einigungen

In Erbschafts-, Scheidungs- und sonstigen Vermögensauseinandersetzungen oder -überträgen ist der Immobilienwert häufig der zentrale Streitpunkt. Eine belastbare Bewertung schafft hier eine nachvollziehbare Grundlage für Gespräche, Verhandlungen und außergerichtliche Lösungen.

Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass Bewertungsansätze und wertrelevante Annahmen nicht nur fachlich tragfähig, sondern auch für Beteiligte ohne Spezialkenntnisse verständlich bleiben. Gerade in Konfliktlagen ist das oft entscheidend für die Akzeptanz des Ergebnisses.

Wir bewerten Ein- und Mehrfamilienhäuser, Ferienhäuser sowie Wohn- und Mischimmobilien – zur Eigennutzung oder als Renditeobjekte.

Schwierige Immobilien

Nicht jede Immobilie lässt sich anhand typisierter Annahmen ohne Weiteres zutreffend bewerten. Besondere Anforderungen stellen Objekte mit rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten.

Hierzu zählen etwa uneinheitliche Miet- und Nutzungssituationen, Wohn- und Geschäftshäuser mit Mischnutzung, Dachgeschossausbauten oder Anbauten mit ungeklärter Genehmigungslage, teilmodernisierte Bestandsgebäude, atypische Objektstrukturen sowie Immobilien mit Nießbrauch, Wohnrechten oder sonstigen wertrelevanten Belastungen. Im ländlichen Raum treten zudem häufig Gebäude im Außenbereich, historisch gewachsene Nutzungen oder informelle Bebauung hinzu.

Unsere besondere Kompetenz bei komplexen Ausgangslagen

Gerade bei ungenehmigten oder genehmigungsrechtlich unklaren baulichen Anlagen ist für die Wertermittlung häufig von entscheidender Bedeutung, ob und inwieweit eine Genehmigungs- oder Nachgenehmigungsfähigkeit in Betracht kommt. Solche Sachverhalte erfordern nicht nur methodische Sicherheit in der Bewertung, sondern auch planungsfachliche Kompetenz, baurechtliches Verständnis und Erfahrung im sachgerechten Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.

Unsere besondere Stärke liegt darin, genehmigungsrechtlich sensible oder tatsächlich unklare Ausgangslagen frühzeitig realistisch einzuordnen und für die Wertermittlung fachgerecht aufzubereiten. Grundlage hierfür sind planungsfachliche Kompetenz, vertiefte juristische Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.

Auf dieser Grundlage lassen sich auch komplexe baurechtliche Sachverhalte methodisch sauber und nachvollziehbar in die Wertermittlung einbeziehen, ohne vorschnelle Schritte auszulösen, die für Eigentümer nachteilig sein können.

Regionale Expertise

Berlin bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus übernehmen wir Bewertungsaufträge in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Besondere regionale Erfahrung besteht im Landkreis Dahme-Spreewald und im Landkreis Nordwestmecklenburg. Im Landkreis Dahme-Spreewald beruht sie auf beruflicher Erfahrung aus der öffentlichen Bauverwaltung, im Landkreis Nordwestmecklenburg auf eigener langjähriger Ortskenntnis und wiederholter Bewertungspraxis. Dies ermöglicht eine realistische Einordnung örtlicher Besonderheiten, regionaler Marktgegebenheiten und baurechtlicher Rahmenbedingungen auch in komplexeren Bewertungsfällen.

Kostentransparenz vor Beauftragung

Vor einer Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot für die vereinbarte Leistung. Mögliche behördliche Auslagen oder Verwaltungsgebühren werden – soweit erforderlich – gesondert ausgewiesen und nicht pauschal, sondern nur in tatsächlicher Höhe weiterberechnet.

Weitere Informationen zur Preisstruktur und zu möglichen Auslagen finden Sie auf der Seite Kosten & Preise.

Ortsbesichtigung und vollständige Aufnahme

Die Ortsbesichtigung dient der vollständigen Aufnahme und Dokumentation der für die Bewertung relevanten Gegebenheiten vor Ort. Dadurch kann die weitere Bearbeitung auf einer frühzeitig gesicherten Tatsachengrundlage aufbauen.

Innerhalb Berlins erfolgt die Ortsbesichtigung kostenfrei. Außerhalb Berlins werden lediglich die Fahrtkosten berechnet. Termine für eine Ortsbesichtigung können wir in der Regel innerhalb von zehn Tagen anbieten.

Soweit es die Fallgestaltung erfordert, sind Ortsbesichtigungen auch an Samstagen oder Sonntagen möglich, insbesondere um mehreren Beteiligten die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen.